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Atemschutzmasken FFP1, FFP2 und FFP3

Atemschutzmasken bieten Schutz gegen gesundheitsgefährdende minder Giftige, feste und flüssige Partikel bis zum 30-fachen des MAK-Wertes Die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der (Atem-)Luft am Arbeitsplatz an, bei der keine Gesundheitsschäden zu erwarten ist, auch wenn man der Konzentration in der Regel 8 Stunden täglich ausgesetzt ist. Geeignet für die Anwendung gegen gesundheitsschädliche Stäube, Rauch und Aerosole.
 

Was bedeuten die Bezeichnungen FFP:

 

FFP1 Atemschutzmasken dürfen nur in Arbeitsumgebungen eingesetzt werden, in denen keine giftigen oder fibrogene Aerosole oder Stäube vorhanden sind. Der 4-fache Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von FFP1 Atemschutzmasken darf nicht überschritten werden. Bei einem Abscheidegrad von 78% dürfen bei einer FFP1 Atemschutzmaske höchstens 25% der Partikel durch die Maske gehen (Gesamtleckage). FFP1 Masken werden überwiegend im Baugewerbe oder in der Lebensmittelindustrie eingesetzt.

 

FFP2 In Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsgefährdende und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden, sollten FFP2 Atemschutzmasken verwendet werden. FFP2 Atemschutzmasken haben einen Abscheidegrad von 92%. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) darf 10-fach so hoch sein wie der branchenübliche Wert. FFP2 Schutzmasken schützen vor minder Giftigen Stäuben, Nebel und Rauchen.

 

FFP3 Atemschutzmasken eignen sich für giftige, krebserregende und radioaktive Partikel. Bei einem Abscheidegrad von 98% hält die Maske bei ordnungsgemässen Sitz der Maske mindestens 98% der Partikel zurück. FFP3 Masken werden in Laboren beim Umgang mit Viren und Bakterien oder auch bei der Holzverarbeitung eingesetzt.

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Lesen Sie hier, was das Robert Koch Institut betreffend Coronavirus empfiehlt.

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